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Immobilien News

Muken / Engergiegesetz Luzern

Die 11 Standardtlösungen Kanton Luzern

1 Sonnenkollektoren zur Wassererwärmung mit einer Kollektorfläche von mindestens 2% der Energiebezugsfläche

Mittlerweile sind das
häufige Lösungen: eine fossile Heizung in Kombination mit einer thermischen Kollektoranlage. Die minimale Kollektorfläche (Absorberfläche) macht bei einem EFH mit 200 m2 beheizter Wohnfläche 4 m2 aus. Die meisten Hersteller von Heizungen und Kollektoren haben fertige Paketlösungen in ihrem Angebot. Je nach Gebäude verursacht die Verrohrung zwischen den Kollektoren auf dem Dach und dem Wassererwärmer mit dem Solarregister im Keller einen erheblichen baulich-technischen Aufwand. Die Installation ist vielenorts ohne Bewilligung zulässig (nur Meldepflicht). Die Standardlösung 1 eignet sich vor allem für EFH.

3 Elektro-Wärmepumpe für Heizung und Wassererwärmung

Die Standardlösung 3 ist in Neu- und Altbauten eine häufige Installation: eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe deckt ganzjährig den Raumwärmebedarf und den Bedarf für die Wassererwärmung. Als Wärmequelle für die Wärmepumpe nennt die MuKEn 2014 Erdwärme respektive Erdsonden, Wasser oder Aussenluft.

5 Fernwärmeanschluss mit Wärme aus ARA, KVA oder erneuerbaren Quellen

Die Standardlösung 5 bedingt den Anschluss an ein Netz, das mit Wärme aus einer KVA, einer ARA oder aus einer Anlage mit Nutzung erneuerbarer Energien alimentiert wird (Beispiel: Holzschnitzelfeuerung).

7 WP-Boiler mit PV für Wassererwärmung und Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5W pro m2 Energiebezugsfläche

Der spezifische Wärmebedarf für die Wassererwärmung in MFH beträgt gemäss Standardnutzung in Norm 380/1:2009 13,9 kWh/m2 . Mit einer Jahresarbeitszahl von 3 lässt sich diese Wärme in einem WP-Boiler mit 4,6 kWh/m2 Elektrizität erzeugen. Diese Energie bringt eine nach den MuKEn-Werten dimensionierte Photovoltaikanlage mit einem Ertrag von 0,9 kWh pro Watt installierter PV-Leistung, also 4,5 kWh je 5 Watt PV-Leistung respektive je m2 EBF. Die sehr einfache Standardlösung muss mit Aussenluft als Wärmequelle realisiert werden, da sonst die Gefahr eines «Wärmeklaus» besteht. Dieser Wärmetransfer von der Heizung in die Wassererwärmung ergibt sich, wenn der WP-Boiler Raumluft des Heizungs- oder eines anderen Kellerraums nutzt.
 

9 Wärmedämmung von Dach respektive Aussenwand; vorher mindestens 0,6W/m2 K, nachher höchstens 0,2W/m2  K; betroffene Fläche mindestens 0,5 m2 pro m2  EBF

Die Standardlösung 9 bedingt die Dämmung von Bauteilflächen in der Fassade respektive im Dach respektive im Estrichboden im Ausmass von 0,5 m2 je m2 EBF. Ungedämmte oder nur geringfügig gedämmte Bauteile liegen in der Regel über den 0,6W/m2 K. Bei einer bestehenden Aussenwand aus ungedämmten Backsteinen mit einem U-Wert von 1,2W/m2 K sind 18 cm Dämmstoff notwendig, um 0,2W/m2 K zu erreichen. Nur 14 cm sind es, wenn die bestehende Wand einen U-Wert von 0,6W/m2 K aufweist. Die Standardlösung 9 ist vor allem für gänzlich ungedämmte Objekte geeignet.
 

11 Wohnungslüftung: Neuinstallation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung; Rückgewinnungsgrad mindestens 70%

Die Standardlösung 11 sieht den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vor. Der Wärmerückgewinnungsgrad muss mindestens 70% betragen. Bei Nachrüstungen von bestehenden Bauten mit Lüftungsanlagen vereinfachen sogenannte Verbundlüfter (Überströmer) die Installation, indem weniger Rohre oder Kanäle verlegt werden müssen. Mit diesen Kleinstlüftern wird ein einzelnes Zimmer an einen belüfteten Korridor «angehängt». Montiert wird das Gerät in die Zimmertüre oder in die Zimmerwand.
 

2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und anteilig erneuerbare Energien für die Wassererwärmung

 

Bei dieser Standardlösung bildet eine Feuerung mit Stückholz, Pellets oder Schnitzeln die Hauptwärmeerzeugung. Diese muss ergänzt werden durch eine hydraulische Verbindung des Wassererwärmers («Beistellboiler») mit dem Holzkessel oder durch eine davon separate Wassererwärmung mit «einem Anteil an erneuerbaren Energien». Dies bedingt eine thermische Kollektoranlage oder einen Wärmepumpen-Boiler

4 Erdgas-Wärmepumpe ganzjährig für Heizung und Wassererwärmung

Dieser Wärmeerzeuger nutzt erneuerbare Energie wie Aussenluft, Erdwärme oder Abwärme. Dabei alimentiert Erdgas den thermischen Antrieb. Die naheliegende Kombination mit einem Erdgas-Spitzenlastkessel gilt nicht als Standardlösung, obwohl der Gasbrenner in der Regel in der Erdgas-Wärmepumpe integriert ist.

6 Wärmekraftkopplung für mindestens 60% des Wärmebedarfs für Raumwärme und Warmwasser; elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 25%

Die geforderten Deckungs- und elektrischen Wirkungsgrade ergeben präzis die von der MuKEn verlangte Einsparung von 10% an fossilen Energien. Ein Grossteil der marktgängigen WKK-Geräte weist allerdings höhere elektrische Wirkungsgrade als 25% aus. Um mit diesen Geräten die 60-%-Deckung zu erreichen, müssen sie relativ gross dimensioniert werden, was die Stromproduktion vergrössert.

8 Neue Fenster: U-Wert der Fenster vorher mindestens 2W/m2 K, der Verglasung nachher höchstens 0,7W/m2 K

U-Werte von 2,0W/m2 K oder mehr für das gesamte eingebaute Fenster (Uw) beziehen sich vor allem auf alte Isolierverglasungen oder Doppelverglasungen, deren Uw-Werte um 3W/m2 K liegen. Die neuen Fenster müssen mit Verglasungen ausgerüstet sein, deren Ug-Wert nicht über 0,7W/m2 K liegt. Mit heutiger Technik ist dies nur mit einer 3-fach-Verglasung zu erreichen. Es sind alle im Dämmperimeter liegenden Fenster zu ersetzen, deren Räume durch die Wärmeerzeugung versorgt werden.
 

10 Bivalente Heizung mit Deckung der Grundlast mit erneuerbaren und der Spitzenlast mit fossilen Energien; Erzeugerleistung in der Grundlast mindestens 25% der notwendigen Wärmeleistung

Die Grundlast muss durch einen automatisch arbeitenden Wärmeerzeuger mit Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe oder Pellets- respektive Schnitzelkessel abgedeckt werden. Weil sie nicht automatisch betrieben werden können, fallen Stückholzkessel ausser Betracht. Die Leistung des Grundlastwärmeerzeugers muss mindestens 25% der notwendigen Wärmeleistung betragen, die übrigen 75% der Leistung können mit einem fossilen Spitzenlastkessel erzeugt werden. Aufgrund des Installations- und Wartungsaufwands kommt diese Lösung wohl eher in grösseren Objekten zum Einsatz,beispielsweise in MFH oder Siedlungen. Eine Ausnahme bilden Hybridgeräte, eine Kombination von fossilem Kondensationsheizkessel und Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die notwendige Wärmeleistung wird entweder durch Messungen zur Herleitung einer Leistungskennlinie oder durch Faustformeln aus dem bisherigen Verbrauch errechnet. In Objekten mit einer Pflicht zur Leistungsberechnung nach Norm SIA 384/2 respektive 384/201 sind diese Leistungsdaten zu verwenden.

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